Der Vertrag zwischen der Künstlerin Lydia C. Preston, Birstein / Hettersroth und dem Kunden kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch die Künstlerin C. Lydia Preston, Birstein / Hettersroth, zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt durch schriftliche Bestellung.
Die Künstlerin C. Lydia Preston, Birstein / Hettersroth, nimmt den Auftrag durch Zusendung einer Bestätigung per Post / E-Mail an den Kunden an.
Die Lieferungen der Auftragsarbeiten können in alle Länder erfolgen.
Sofern nichts anders vereinbart erfolgt die Lieferung nach Fertigstellung der Auftragsarbeit. Von der Künstlerin C. Lydia Preston, Birstein / Hettersroth, genannte Liefertermine sind unverbindlich. Die Künstlerin C. Lydia Preston, Birstein / Hettersroth, ist jedoch bemüht, die bestellte Auftragsarbeit schnellstmöglich an den Kunden zu liefern.
Lieferungen können nur gegen Vorauszahlung erfolgen.
Für Beförderungsschäden und Probleme wird keine Haftung übernommen. Transportschäden müssen bei dem jeweiligen Paketdienst geltend gemacht werden.
Die Künstlerin C. Lydia Preston, Birstein / Hettersroth, ist bestrebt, daß Sie mit Ihrer Bestellung zufrieden sind. Sie können jedoch Ihr Bestellangebot innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Künstlerin C. Lydia Preston, Birstein / Hettersroth widerrufen.
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Die aktuellen Preise und Versandtkosten entnehmen Sie bitte der Preisliste.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Für alle Leistungen ist Erfüllungsort der Wohnort des Künstlers. Transport
zum Kunden - im Falle der § 2 auch zurück zum Künstler - gehen auf Kosten
des Kunden.
Gerichtsstand ist, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, beim Wohnsitz
des Künstlers.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform.
Soweit vorstehend keine Regelungen getroffen sind, gelten die allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.